ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

von 

FEUERWASSER 
Geschäftsführer Martin Auer 
Garanaser Straße 6, 8541 Bad Schwanberg 

Allgemeines 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für alle Vertragsabschlüsse zwischen FEUERWASSER (im Folgenden kurz FEUERWASSER) und Verbrauchern sowie Unternehmen (im Folgenden kurz Kunden) hinsichtlich der Waren von FEUERWASSER in der jeweils geltenden Fassung, die im Geschäftslokal aufliegt oder auf der Website www.feuerwasser.co ist.  

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, welches überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. 

Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäfte, ohne dass FEUERWASSER nochmals auf sie hinweisen muss. Andere Bedingungen haben keine Gültigkeit und wird diesen somit ausdrücklich widersprochen. Abweichenden, entgegenstehenden, früheren, einschränkenden oder ergänzenden Geschäftsbedingungen und Regelungen des Vertragspartners muss FEUERWASSER ausdrücklich und schriftlich zustimmen, damit diese im Einzelfall Vertragsbestandteil werden. Insbesondere gelten Vertragserfüllungshandlungen seitens FEUERWASSER nicht als Zustimmung zu etwaigen von gegenständlichen AGB abweichenden Bedingungen. Die AGB haben auch für Folgeaufträge Gültigkeit, und zwar auch dann, wenn diese nicht gesondert mündlich oder schriftlich vereinbart werden.

Vertragsgegenstand und Vertragsabschluss 

Gegenstand des Vertrages sind der Verkauf von im Onlineshop, über Telefon, über E-Mail oder im physischen Verkauf von FEUERWASSER vertriebenen Waren aller Art.  

Alle Angebote und Preisangaben, die auf der Website, auf sozialen Medien oder im physischen Verkauf zu finden sind, sind unverbindlich. Bei Bestellungen im Onlineshop von FEUERWASSER obliegt es dem Kunden, FEUERWASSER ein rechtlich bindendes Angebot zu unterbreiten, sowie gleichzeitig durch Auswahl des entsprechenden und ausgewiesenen Feldes zu bestätigen, dass dieser die AGB von FEUERWASSER gelesen hat und sich mit diesen einverstanden erklärt. 

Die Bestellbestätigung, die dem Kunden per E-Mail automationsunterstützt übermittelt wird, stellt keine Annahme des Angebots des Kunden dar, sondern dient ausschließlich der Bestätigung des Angebotseingangs bei FEUERWASSER. 

Die Vertragsannahme erfolgt durch FEUERWASSER schriftlich oder durch das Absenden der Waren an den Kunden. In Folge der Bestellung erhält der Kunde eine Versandbestätigung. 

Kann FEUERWASSER die Bestellung des Kunden nicht ausführen, weil die bestellte Ware nicht verfügbar ist, so wird FEUERWASSER dies dem Kunden sofort nach Bekanntwerden dieses Sachverhalts mitteilen. Bereits geleistete Zahlungen werden dem Kunden umgehend rückerstattet. 

Annäherungen von Kunden im physischen Verkauf, sowie über Telefon oder E-Mail stellen keine Angebote im Rechtssinn dar, sondern sind lediglich Interessensbekunden an den Leistungen von FEUERWASSER. Diesfalls behält sich FEUERWASSER die Legung eines Angebotes ausdrücklich vor, welches dem Kunden in der Folge unter Anschluss bzw. Beilage der AGB von FEUERWASSER ausgefolgt wird, sodass dieser über die Annahme des Angebotes von FEUERWASSER entscheiden kann. 

Erteilte Aufträge können von FEUERWASSER innerhalb von acht Tagen ab Auftragserteilung grundlos storniert werden. 

Vertragsabschlüsse erfolgen ausschließlich in deutscher oder englischer Sprache. 

Preise  

Alle von FEUERWASSER genannten Preise sind inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen. Alle von FEUERWASSER gegenüber Unternehmern genannten Preise, mit Ausnahme des Online-Shops, sind exkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen, sofern nicht explizit anderes ausgewiesen ist. Auf der Website angeführte Preise sind stets inkl. USt zu verstehen.Alle genannten Preise sind in EURO zu verstehen, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist. 

FEUERWASSER ist zu Preisanpassungen berechtigt, sollten sich während der Vertragslaufzeit für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Fremdarbeiten, Finanzierung, etc. nach oben oder nach unten verändern. Die von FEUERWASSER angebotenen Preise sind stets variabel. Die Erhöhung oder Verringerung des Warenkaufpreises orientiert sich an der Veränderung des Großhandelspreisindex sowie Tariflohnindex. Ausgangsbasis ist stets der bei Vertragsabschluss für diesen Monat veröffentlichte Indexwert..  

Mit Vertragsabschluss verpflichtet sich der Kunde zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. 

Rabatt- und Gutscheincodes können nicht nachträglich auf Bestellungen angerechnet werden und auch nicht miteinander kombiniert werden.

Zahlungsmodalitäten 

Rechnungen sind sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig; das Zahlungsziel beträgt sieben Tage. 

Der Kunde hat den geschuldeten Betrag so fristgerecht auf das Konto von Feuerwasser bei der Steiermärkischen Sparkasse Deutschlandsberg 

IBAN: AT55 2081 5000 4410 0196 

BIC: STSPAT2GXXX 

zur Anweisung zu bringen, dass dieses fristgerecht auf diesem wertgestellt ist. 

Bei Verträgen zwischen FEUERWASSER und Unternehmern können abweichende Fälligkeiten und Zahlungsfristen auch individuell vereinbart werden. 

Als Zahlungsmittel im Onlineshop werden ausschließlich die dort ausgewiesenen Zahlungsmethoden akzeptiert und ist der gesamte Kaufpreis, außer bei Ratenzahlungen, sogleich fällig und zu entrichten. 

FEUERWASSER bietet die nachstehenden Ratenzahlungsmodelle an: 

Variante Teilzahlung: 50 % Vorauskassa und 50 % innerhalb 7 Tagen nach Erhalt der Ware. 

Variante 1, bestehend aus zwei Raten: 

Anzahlung 50 % bei Bestellung (7 Tage Zahlfrist) + 2. Zahlung 50 % 50 Tage nach Zustellung, Gebühr 2,9 % auf die gesamte Rechnungssumme. 

Variante 2, bestehend aus sechs Raten: 
Anzahlung 50 % bei Bestellung + 5 Monatsraten ab Zustellung, 1. Rate beginnt 1 Monat nach Zustellung, Gebühr 4,9 % auf die gesamte Rechnungssumme 

Gerät der Kunde auch nur mit einer Rate in Verzug, so ist FEUERWASSER berechtigt, die gesamte offene Forderung sofort fällig zu stellen und vom Kunden zu begehren. 

Im Rahmen des physischen Verkaufs ist das Zahlungsmittel individuell zu vereinbaren, wobei die Währung stets EURO ist. Wird kein besonderes Zahlungsmittel vereinbart, so ist der Kaufpreis sofort bei Übergabe der Ware in bar zu entrichten.  

Hinsichtlich Verträge zwischen FEUERWASSER und Unternehmern kann das Zahlungsmittel stets auch individuell vereinbart werden. 

Bei Zahlungsverzug ist FEUERWASSER berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p.a. zu verrechnen; hierdurch werden darüberhinausgehende Ansprüche (insbesondere der Ersatz von Betreibungskosten) nicht berührt. Der Kunde haftet – auch im Falle des unverschuldeten Zahlungsverzuges – für FEUERWASSER entstehende Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren und angemessen sind.  

Bei Überschreitung der Zahlungsfrist (bei Teilrechnungen mit auch nur einer Rechnung) verfallen gewährte Vergütungen (Nachlässe, Rabatte, Abschläge, Skontiu.a.) und werden der Rechnung zugerechnet. 

Tritt der Kunde vom Vertrag ungerechtfertigt zurück, so schuldet dieser eine Pönale von 30 % des Kaufpreises; die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadenersatzes bleibt davon unberührt. Dasselbe gilt für den Fall des rechtmäßigen Vertragsrücktrittes durch FEUERWASSER. 

Lieferung, Überlassung

Wird die Lieferung der Waren vereinbart, so erfolgt die Lieferung, sofern nichts anderes vereinbart ist, an die vom Kunden angegebene Lieferadresse und nur bis zur Bordsteinkante. 

Außer bei Ratenzahlungen, erfolgt der Versand der vom Kunden bestellten Ware erst nach vollständiger Berichtigung des Kaufpreises; im Falle von Ratenzahlungen erfolgt der Versand erst nach Berichtigung der geschuldeten Anzahlung. 

FEUERWASSER haftet nicht für inkorrekte Angaben von Daten jeglicher Art im Zuge der Vereinbarung der Lieferung, wie insbesondere falsche Lieferadressen und dadurch verursachte Verspätungen oder Schäden. Sendet das Transportunternehmen die Ware an FEUERWASSER zurück, da eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Das gilt nicht, wenn die mangelnde Zustellung auf Umstände zurückzuführen ist, die der Kunde nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme verhindert war, es sei denn die Leistung wurde durch FEUERWASSER angemessene Zeit zuvor angekündigt.  

Alle Angaben über Lieferfristen sind unverbindlich soweit nicht ausnahmsweise ein Liefertermin schriftlich zugesagt wurde.  

Bei Lieferverzögerungen auf Grund höherer Gewalt, wie beispielsweise Naturkatastrophen oder Streiks bei den Zustellern oder auf Grund sonstiger, von FEUERWASSER nicht zu vertretender Umstände (darunter sind auch behördliche Maßnahmen im Rahmen einer Epidemie/Pandemie oder Kriege zu verstehen), ist FEUERWASSER berechtigt, die Lieferung nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachzuholen oder vom Vertrag zurückzutreten.  

Lieferungen ins europäische Ausland sind möglich, jedoch hat der Käufer dabei – insbesondere bei Lieferungen in ein Nicht-EWR-Land – alle Im- und Exportspesen inklusive allfälliger Zölle, Gebühren und Abgaben zu tragen; ausgenommen davon sind Lieferungen in die Schweiz. Diese sind nicht im Warenkaufpreis enthalten.  

Verweigert der Kunde die Annahme, so ist FEUERWASSER von allen weiteren Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten sowie vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz für durch den vom Kunden verschuldeten Annahmeverzug zu begehren. Werden Waren bei FEUERWASSER wegen Annahmeverzuges des Kunden eingelagert, so hat dieser die Lagergebühren von € 18,90 pro angefangenem Kalendertag zu tragen. 

Im Fall der Verzögerung der Leistung durch FEUERWASSER ist der Kunde berechtigt und verpflichtet, zur Vertragserfüllung eine angemessene Nachfrist zu setzen und für den Fall, dass innerhalb dieser Frist immer noch nicht geleistet wird berechtigt, mit gesonderter Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Im B2B-Bereich gilt überdies: Die Nachfrist muss schriftlich gesetzt werden und ausdrücklich als solche bezeichnet sein. 

FEUERWASSER liefert kostenlos. Ein bestimmter Liefertermin wird nicht zugesagt. Lieferungen an schwer zugängliche Häuser oder mit besonderen Lieferbedingungen können zusätzliche Kosten verursachen. 

Die Auslieferung der Ware erfolgt mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung ab unserem Produktionssitz in Garanaser Straße 6, 8541 Bad Schwanberg.

Eigentumsvorbehalt, Zurückbehaltungsrecht

Die vertragsgegenständlichen Waren bleiben bis zu deren vollständigen Bezahlung im Eigentum von FEUERWASSER.  

Ein Zurückbehaltungsrecht kann seitens des Kunden nur ausgeübt werden, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt. 

Im B2B-Bereich gilt Folgendes: FEUERWASSER behält sich das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung nicht zulässig. 

Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn FEUERWASSER diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen Geschäftsanschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und FEUERWASSER der Veräußerung zustimmt. Im Falle der Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung als an FEUERWASSER abgetreten und FEUERWASSER ist jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen. Im Falle einer Mehrzahl von Forderungen von FEUERWASSER, werden Zahlungen des Schuldners primär jenen Forderungen von FEUERWASSER zugerechnet, die nicht (mehr) durch einen Eigentumsvorbehalt oder andere Sicherungsmittel gesichert sind. Der Kunde trägt das gesamte Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung. 

Im Falle des Verzuges ist FEUERWASSER berechtigt, die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer, wir erklären den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich. 

Für den Fall der Be- und Verarbeitung oder Verbindung der Ware mit fremden Sachen erstreckt sich das Eigentum von FEUERWASSER auf die neue Sache. 

Jeder Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zugunsten Dritter ist ohne Zustimmung von FEUERWASSER unzulässig. Eine Pfändung durch Dritte muss der Kunde FEUERWASSER unverzüglich zur Anzeige bringen. 

 Gewährleistung und Haftungsausschluss 

FEUERWASSER leistet keine Gewähr dafür, dass die auf der Website veröffentlichten Fotos ident sind mit den gelieferten Waren.  

Wird die Zustellung der Waren vereinbart und werden diese beim Transport beschädigt, so trifft den Kunden die Obliegenheit dies umgehend – spätestens innerhalb von drei Tagen ab Warenübernahme – schriftlich beim Zusteller zu reklamieren und unverzüglich Kontakt mit FEUERWASSER aufzunehmen. Auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hat die mangelnde Meldung keine Auswirkung.  

Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern FEUERWASSER nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt. Davon unberührt bleiben Schäden an Personen. Gegenüber unternehmerischen Kunden haftet FEUERWASSER lediglich für krass grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden und niemals für den entgangenen Gewinn. 

Im B2B-Bereich gilt: Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt eines Geschäftsmannes auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen sieben Tagen ab Empfang der Ware schriftlich zu rügen. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung von Gewährleistungs-, Schadenersatz- und Irrtumsanfechtungsansprüchen ausgeschlossen. 

Die Gewährleistungsfrist im B2B-Geschäft beträgt in allen Fällen sechs Monate. Eine daran anschließende Verjährungsfrist gibt es nicht. § 924 ABGB wird beim B2B-Geschäft ausgeschlossen, dh der Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war. Im B2B-Bereich ist weiters die Gewährleistung für verbilligte Waren, sowie Ausstellungsstücke ausgeschlossen. 

Werden gebrauchte Waren an Kunden veräußert, welche Verbraucher sind, so beträgt die Gewährleistungsfrist lediglich ein Jahr. 

Regressforderungen auf Grundlage des PHG (Produkthaftungsgesetz) gegen FEUERWASSER sind ausgeschlossen. Kunden verzichten auf sämtliche ihnen auf Grundlage des § 12 PHG zukommenden Rechte gegen FEUERWASSER. Im Falle der Weitergabe von Produkten durch den Kunden ist dieser verpflichtet, diesen Verzicht vollinhaltlich an seine Abnehmer zu überbinden, und zwar einschließlich dieser Einbindungsverpflichtung als Verpflichtung aller weiteren Abnehmer. Diese Einbindungsverpflichtung besteht auch dann, wenn der Kunde oder ein weiterer Abnehmer der Produkte von FEUERWASSER zur Herstellung anderer Produkte verwendet und diese anderen Produkte in den Verkehr bringt. 

Unternehmerische Kunden sind zur Vertragsanfechtung wegen Irrtums oder wegen Verkürzung über die Hälfte nicht berechtigt.

Widerruf/Rücktrittsrecht 

Der Verbraucherkunde hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen einen Vertrag, der im Fernabsatzwege oder außerhalb des Geschäftsraumes von FEUERWASSER iSd FAGG geschlossen wurde, zu widerrufen. 

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und wird gerechnet ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat. 

Um das Widerrufsrecht auszuüben, hat der Verbraucher mittels einer eindeutigen, aber formlosen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, FEUERWASSER mitzuteilen. Hierfür kann (muss aber nicht) das beigefügte Muster-Widerrufsformularverwendet werden. 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird. Der Widerruf ist zu adressieren an: 

 FEUERWASSER, Inhaber Martin Auer
Garanaser Straße 6
8541 Bad Schwanberg
info@feuerwasser.co 

Bei einem Rücktritt vom Vertrag hat FEUERWASSER die vom Kunden geleisteten Zahlungen einschließlich der Lieferkosten binnen 14 Tagen auf das vom Kunden angeführte Konto rückzuerstatten und hat der Kunde die empfangene Ware unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen nach Erklärung des Widerrufs, zurückzustellen. Die Rückzahlung kann von FEUERWASSER so lange verweigert werden, bis die Waren zurückerhalten wurden bzw. der Nachweis vorliegend ist, dass die Waren zurückgesandt wurden, je nachdem welcher Zeitpunkt davor liegt.  

Die Waren sind an folgende Adresse rückzuübermitteln: 

FEUERWASSER, Inhaber Martin Auer 

Garanaser Straße 6 

8541 Bad Schwanberg    

Die für die Rücksendung entstandenen Kosten hat der Kunde selbst zu tragen. 

Ein Rücktritt vom Vertrag ist insbesondere ausgeschlossen für Waren, die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn diese nach der Lieferung entsiegelt werden. 

 Datenschutz 

Bestimmungen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärungenthalten. 

FEUERWASSER macht darauf aufmerksam, dass Daten des Kunden auf Grund berechtigter Interessen für Werbezwecke verarbeitet werden können (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO). Der Kunde kann dieser Form der Datenverarbeitung jederzeit widersprechen (Art 21 Abs 2 DSGVO). 

Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass die im Vertrag enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von FEUERWASSER automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Wohnadresse bekannt zu geben, solange der Vertrag nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen und Lieferungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden. 

 Erfüllungsort, Vertragssprache, Rechtswahl und Gerichtsstand 

Erfüllungsort ist der Sitz von FEUERWASSER. 

Vertragssprache ist Deutsch. 

Zu Grunde gelegt und vereinbart wird die österreichische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz von FEUERWASSER sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig. 

Auf diesen Vertrag ist ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts anwendbar. 

Information außergerichtliche Streitbeilegung 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte als Auffangschlichtungsstelle für alternative Streitbeilegung eingerichtet ist. Die Teilnahme am Schlichtungsverfahren ist freiwillig. 

Verbraucher können über die Plattform für außergerichtliche Online-Streitbeilegung für Streitigkeiten, die sich aus Online-Rechtsgeschäften ergeben, ein Schlichtungsverfahren durchführen. Die Plattform ist über nachfolgenden Link abrufbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

 Schlussbestimmungen, Geistiges Eigentum 

Sämtliche rechtsgeschäftlichen Erklärungen, Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden, usw. in Bezug auf diesen Vertrag und die damit zusammenhängenden Geschäfte bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das Abgehen von der Einhaltung der Formvorschriften bedarf ebenfalls der Schriftform. 

Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Skizzen, Pläne, Kostenvoranschläge und ähnliches bleiben das geistige Eigentum von FEUERWASSER. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von FEUERWASSER. 

Sämtliche oben angeführte Unterlagen können jederzeit von FEUERWASSER zurückgefordert werden und sind jedenfalls unverzüglich unaufgefordert an FEUERWASSER zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt. 

Der Kunde verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung erhaltenen Wissens Dritten gegenüber. 

Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sind oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Beruft sich ein Kunde im Zuge des Vertragsabschlusses auf die Einbeziehung eigener AGB, so gelten für den Fall, dass diese mit den AGB von FEUERWASSER im Widerspruch stehen, die jeweiligen Bestimmungen der AGB von FEUERWASSER als Vertragsinhalt.  

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